Supplier Zone
AXRO GmbH: Ihr globaler Partner
Seit mehr als dreißig Jahren ist die AXRO GmbH ein zuverlässiger Partner für Hersteller, Kunden und Lieferanten weltweit. Wir legen großen Wert auf solide Lieferantenbeziehungen und arbeiten stets im Sinne eines erfolgreichen Geschäfts für beide Seiten. Mit unserem modernen Logistikzentrum in Hamburg und einer Lagerfläche von über 10.000 m² können wir große Mengen effizient zwischenlagern und weltweit vertreiben. Unsere breite Kundenbasis umfasst jährlich weit über 1.000 Fachhändler in mehr als 60 Ländern, was unseren Lieferanten die Möglichkeit bietet, neue Absatzmärkte zu erschließen.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Abläufen für Rechnungen, Angebote und Avisierungen sowie die Voraussetzungen für eine reibungslose Anlieferung. Wir danken Ihnen für die Zusammenarbeit und freuen uns auf eine erfolgreiche Partnerschaft.
Offerbox
Kontaktanfragen, Angebote und generelle Kommunikation an
aoffers@axro.de
Bestätigungen
Bestellanpassungen und Bestätigungen an
confirmation@axro.de
Lieferung
Avisierungen, Anlieferinformationen und Lieferscheine an
delivery@axro.de
Rechnungen
Handelsrechnungen an
invoice-in@axro.de
Zahlungen
Fragen zu Zahlungen an
finance@axro.de
Adresse Zentrallager AXRO GmbH:
Schnackenburgallee 183 - 201
22525 Hamburg
Deutschland
Warenannahme:
Mo. – Fr. 08:00 – 14:30Uhr
Avisierung:
delivery@axro.de
Anmeldung Avisierung:
Anmeldung der Lieferung(-en) mit Lieferschein(-en) bei delivery@axro.de mit gewünschtem Liefertermin.
Bitte die Paletten Anzahl pro Lieferanten mit jeweiligen Lieferscheinen angeben.
Erhalt einer Anlieferreferenz und Anliefertermin.
Anlieferung mit Anlieferreferenz und Lieferscheinen in Papierform.
Zuweisung Entladerampe per Anlieferreferenz.
Anforderungen:
Ladefläche des LKWs
Mindestbreite: 2,1 m
Mindesthöhe Rampe: 1,0 m
Packmittel
Paletten: 0,8m x 1,20m x 2,20m
Verpackung: Paletten müssen foliert und mit Kantenschutz ausgestattet sein.
Artikel: Original-Herstellerverpackung ohne Transportaufkleber.
Lieferscheine: Lieferscheine / Packscheine müssen in Papierform vorliegen.
Ohne Anlieferreferenz und Lieferschein ist keine Entladung möglich.
Keine Entladung von der Seite (nur an der Rampe).
Nur rampenfähige Fahrzeuge werden entladen.
Allgemeine Lieferbedingungen
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der AXRO GmbH (nachfolgend „AXRO“) und dem Lieferanten von Waren (nachfolgend „Lieferant“).
2. Mit Annahme und Ausführung einer Bestellung von AXRO erkennt der Lieferant diese Allgemeinen Lieferbedingungen an. Entgegenstehende und/oder abweichende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme einer Lieferung des Lieferanten durch AXRO beinhaltet keine Zustimmung zu Geschäftsbedingungen des Lieferanten. Auch ein Schweigen auf eine Auftragsbestätigung des Lieferanten mit widersprechenden Geschäftsbedingungen stellt keine Zustimmung zu Geschäftsbedingungen des Lieferanten dar.
3. Der Lieferant gewährleistet, dass die vom ihm gelieferte Ware einwandfrei ist, keine fremden Rechte verletzt (wie zum Beispiel Markenrechte, Urheberrechte, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Allgemeine Persönlichkeitsrechte, etc.) und die für ihren Vertrieb und ihre Verwendung geltenden gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften, Verordnungen und Normen eingehalten sind. Die vom Lieferanten gelieferte Ware muss alle jeweils erforderlichen Prüfungen und Zulassungen besitzen und mit Prüfungskennzeichen (wie zum Beispiel CE, GS, TÜV, etc.) versehen sein. Eventuell anfallende Lizenzgebühren müssen bereits abgeführt sein. Zudem müssen Abgaben (wie zum Beispiel Urheberrechtsabgaben nach dem UrheberG) vom Lieferanten bereits abgeführt sein, sofern die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes an AXRO einer Urheberechtsabgabe unterliegt. Die Urheberrechtsabgabe ist gesondert in Ihrer zutreffenden Höhe in der Rechnung auszuweisen. Bei einem direkten Import von Waren, die der Urheberrechtsabgabe unterliegen, übernimmt AXRO die Anmeldung zur Abführung der Urheberrechtsabgabe.
4. Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware ordnungsgemäß verzollt ist oder von ihm ordnungsgemäß verzollt wird und für den Verkauf innerhalb der EU/EWR bestimmt ist.
5. Der Lieferant stellt AXRO von allen Ansprüchen, die gegen AXRO von Dritten wegen der Nichtbeachtung der in der vorstehenden Ziff. 3 und Ziff. 4 genannten Bedingungen geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und ist zum Ersatz aller AXRO in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
6. Erfüllungsort für sämtliche aus der Geschäftsbeziehung zwischen AXRO und dem Lieferanten resultierenden Verpflichtungen und Leistungen ist der Sitz von AXRO.
7. Die Vertragsbeziehung zwischen AXRO und dem Lieferanten unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.
8. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen AXRO und dem Lieferanten entstehenden Ansprüche ist der Sitz von AXRO.